Valentinstag Deals: Angebote zum Verlieben!
-20% auf Kleidung und Schuhe: Mit dem Code WSV20
Angebote zur Reisevorbereitung sichern!
Bereit für die neue Campingsaison? Jetzt Neuheiten entdecken

  Campingspezialist seit 1958
  Über 100 Fachmärkte in Europa
  Versandkostenfrei ab 100 €
Blog   Karriere   Service
DE | DE
Sprache:
DeutschDeutsch
EnglishEnglish
NederlandsNederlands
ÖsterreichÖsterreich
FrançaisFrançais
ItalianoItaliano
EspañolEspañol
Lieferland:
BelgienBelgien
BulgarienBulgarien
DänemarkDänemark
DeutschlandDeutschland
EstlandEstland
FinnlandFinnland
FrankreichFrankreich
IrlandIrland
ItalienItalien
KroatienKroatien
LettlandLettland
LiechtensteinLiechtenstein
LitauenLitauen
LuxemburgLuxemburg
NiederlandeNiederlande
NorwegenNorwegen
ÖsterreichÖsterreich
PolenPolen
PortugalPortugal
RumänienRumänien
SchwedenSchweden
SchweizSchweiz
SlowakeiSlowakei
SlowenienSlowenien
SpanienSpanien
Tschechische RepublikTschechische Republik
UngarnUngarn
Zelte & Markisen Zelte & Markisen
Alle Produkte in "Zelte & Markisen"
Outdoor & Freizeit Outdoor & Freizeit
Alle Produkte in "Outdoor & Freizeit"
Möbel Möbel
Alle Produkte in "Möbel"
Kochen, Grillen & Haushalt Kochen, Grillen & Haushalt
Alle Produkte in "Kochen, Grillen & Haushalt"
Gasversorgung Gasversorgung
Alle Produkte in "Gasversorgung"
Wasser & Sanitär Wasser & Sanitär
Alle Produkte in "Wasser & Sanitär"
Elektro Elektro
Alle Produkte in "Elektro"
Fahrzeug Fahrzeug
Alle Produkte in "Fahrzeug"
Multimedia Multimedia
Alle Produkte in "Multimedia"
Heizen & Kühlen Heizen & Kühlen
Alle Produkte in "Heizen & Kühlen"
Bekleidung Bekleidung
Alle Produkte in "Bekleidung"
Ersatzteile Ersatzteile
Alle Produkte in "Ersatzteile"
Marken Marken
Alle Produkte in "Marken"
Themen Themen
Alle Produkte in "Themen"
Neuheiten Neuheiten
Alle Produkte in "Neuheiten"
Sale % Sale %
Alle Produkte in "Sale %"
Filiale Filiale
Filiale ändern
Adresse

Zur Filialseite
Sprache & Lieferland
Sprache
Lieferland
Neuester Beitrag
© Fritz Berger
Bild nicht gefunden
Bild nicht gefunden
Bild nicht gefunden

Überstehende Ladung bei Wohnmobil und Wohnwagen richtig kenntlich machen

Eine Warntafel macht Fahrradträger und Co. richtig kenntlich

 

Fährst du mit dem Wohnmobil oder Wohnwagen in den Urlaub und willst Sportgeräte wie Fahrräder oder Surfbretter mitnehmen, musst du diese oftmals als überstehende Ladung kenntlich machen. In welchen Ländern hierzu welche Regeln gelten, erfährst du hier.


Inhalt

Table Of Contents will be generated here dynamically through JS!

[wpcode id="694" content_wrapper="" replacement_target=""]

Überstehende Ladung in Deutschland

In Deutschland musst du überstehende Ladung bei einer Fahrt korrekt kenntlich machen. Hierzu musst du dich an die Straßenverkehrsordnung (StVO), genauer § 22 (Ladung), halten. Dort heißt es, dass

  • Fahrzeug und Ladung zusammen nicht breiter als 2,55 Meter und nicht höher als 4 Meter sein dürfen (Kühllaster und land- und forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge sind hiervon ausgenommen).
  • die Ladung bis zu einer Höhe von 2,5 Meter nicht nach vorne über das Fahrzeug (bei Gespannen ist das Zugfahrzeug gemeint) hinausragen darf. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorne bis 50 Zentimeter über das Fahrzeug (Zugfahrzeug) betragen.
  • die Ladung nach hinten bis zu 1,5 Meter hinausragen darf. Ist die zu fahrende Strecke kürzer als 100 Kilometer, darf die Ladung nach hinten sogar 3 Meter hinausragen.
  • Fahrzeug oder Gespann samt überragender Ladung nicht länger als 20,75 Meter sein dürfen.

Kennzeichnung

Ragt die Ladung mehr als einen Meter über die Rückstrahler des Fahrzeuges nach hinten heraus, musst du sie gemäß § 22 Abs. 4 Satz 1 StVO kenntlich machen. Dazu hast du verschiedene Möglichkeiten:

Rotes Quadrat mit dünnem schwarzen Balken oben und je einem schwarzen Punkt in den oberen Ecken; rechts und unten weiße Beschriftungsfelder mit Text 'mind. 30 cm' und schwarzen Doppelpfeilen; weißer Hintergrund
Kennzeichnung durch Warnfahne © Fritz Berger

Eine hellrote, mindestens 30 x 30 Zentimeter große Fahne, die durch eine Querstange auseinandergehalten werden muss.

Ein hellrotes, mindestens 30 x 30 Zentimeter großes Schild, welches parallel zur Fahrzeugachse aufgehängt werden muss.

Roter aufrechter Zylinder mit sichtbarer Oberellipse, drei schwarzen Punkten an der Oberkante, drei dünnen Linien zur Aufhängung, darunter die Beschriftung 'mind. 35 cm' mit horizontalen Pfeilen, rechts ein vertikaler Maßpfeil mit 'mind. 30 cm', weiß
Kennzeichnung durch Warnzylinder © Fritz Berger

Ein hellroter zylindrischer Körper, der senkrecht angebracht werden muss und mindestens einen Durchmesser von 35 Zentimeter und eine Höhe von 30 Zentimeter aufweisen muss.


Anbringung

  • Die Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,5 Meter über der Fahrbahn angebracht werden.
  • Bei schlechten Witterungsbedingungen muss außerdem eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle angebracht werden sowie ein roter Rückstrahler auf maximal 90 Zentimeter Höhe.
  • Du kannst die Warntafeln mit Spanngummis oder Kabelbindern befestigen. Wichtig ist nur, dass sie sich nicht bewegen und verdrehen können.

Europäische Länder

Mit Hilfe der richtigen Kennzeichnung kannst du überstehende Ladung in fast allen Ländern Europas transportieren.

Weißes Wohnmobil mit zwei Fahrrädern am Heck und rot-weiß gestreifter Warntafel, links gelber Van, ausgefahrene Markise, Klappstühle und Tisch, großer Baum im Hintergrund, Grasboden
Warntafel an einem Fahrradträger © Fritz Berger

Überstehende Ladung in Italien

Nach italienischem Gesetz muss jegliche nach hinten überstehende Ladung kenntlich gemacht werden. Das gilt beispielsweise auch für einen Fahrradträger – selbst wenn diese über ein eigenes Kennzeichen und eigene Beleuchtung verfügen und auch dann, wenn du keine Fahrräder darauf transportierst.

  • Generell darf deine Ladung nicht mehr als 30 Prozent der Fahrzeuglänge über das Heck hinausragen.
  • Nimmt die Ladung die gesamte Fahrzeugbreite ein, musst du sie links und rechts kennzeichnen.
  • Gegenstände, die auf dem Dach transportiert werden, müssen gekennzeichnet werden, wenn sie über die Stoßstange hinausragen.

Als Referenz dient immer die im Fahrzeugschein eingetragene Gesamtlänge deines Fahrzeugs, nicht die Länge inklusive Ladung.

Hierzu ist eine Warntafel vorgeschrieben. Diese muss

  • aus Metall sein,
  • 50 x 50 Zentimeter groß und quadratisch sein,
  • rot-weiß schräg gestreift sein und reflektieren,
  • fünf rote und vier weiße Streifen haben,
  • parallel zur Fahrzeugachse angebracht werden,
  • geprüft sein und ein Prüfzeichen tragen,
  • so befestigt werden, dass die diagonalen Streifen jeweils in die Straßenmitte nach unten verlaufen.

Die Vorschriften gelten auch, wenn du überstehende Ladung auf dem Zugfahrzeug transportierst und dahinter einen Wohnwagen ziehst.

In Italien darf Ladung nicht nach vorne überstehen.


Überstehende Ladung in Spanien

In Spanien muss jede Ladung, die über die im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeuggesamtlänge hinausgeht, mit einer rot-weiß gestreiften Warntafel kenntlich gemacht werden.

  • Nimmt die Ladung die gesamte Fahrzeugbreite ein, musst du sie links und rechts kennzeichnen.
  • Teilbare Ladung darf maximal 10 Prozent über die Fahrzeuglänge hinausragen.
  • Die Ladung darf nicht mehr als 15 Prozent der Fahrzeuglänge überstehen, wenn sie nicht-teilbar ist.
    Nicht-teilbar ist eine Ladung dann, wenn ihre Zerlegung schwierig oder zu teuer wäre, also beispielsweise ein Surfbrett oder ein Fahrrad.

Bei einem 5 m langen Auto darf das auf dem Dach befestigte Surfbrett also nicht mehr als 75 cm über das Fahrzeug herausragen.

Quadratische weiße Platte mit diagonalen roten Streifen, schwarzem Rand und Befestigungslöchern in den Ecken
Warntafel für die Nutzung in Spanien © HP

Die Warntafel, die du in Spanien nutzen musst, muss

  • aus Aluminium sein,
  • 50 x 50 Zentimeter groß und quadratisch sein,
  • rot-weiß schräg gestreift sein und reflektieren,
  • drei rote und drei weiße Streifen haben,
  • eine schwarze Umrandung haben,
  • parallel zur Fahrzeugachse angebracht werden,
  • so befestigt werden, dass die diagonalen Streifen jeweils in die Straßenmitte nach unten verlaufen.

Das Schild für Spanien darf nicht in Italien verwenden werden und umgekehrt.

Es gibt Kombi-Schilder, bei denen die eine Seite für Italien zugelassen ist. Drehst du das Schild um, erhältst du die in Spanien zugelassene Variante.


Überstehende Ladung in Portugal

Reist du nach Portugal, musst du deine überstehende Ladung auch hier kenntlich machen. Du darfst dort zur Kennzeichnung deiner Ladung die in Spanien gültige Warntafel nutzen.


Überstehende Ladung in Österreich

  • Steht die Ladung vorne wie hinten mehr als einen Meter über, musst du sie in Österreich kennzeichnen. § 61 der österreichischen StVO fordert eine deutliche Kennzeichnung, ohne das allerdings weiter zu definieren.
  • Deine überstehende Ladung muss nachts oder bei schlechten Witterungsverhältnissen mit einer Warntafel gekennzeichnet werden. Bei Dunkelheit ist eine zusätzliche Beleuchtung notwendig, etwa durch eine rote Leuchte hinten.
Roter rechteckiger Rahmen mit weißem Innenrechteck; schwarze doppelseitige Pfeile unten (40 Zentimeter), rechts (25 Zentimeter) und links (5 cm)
Tafel zur Nutzung in Österreich © Fritz Berger

Die Tafel muss 25 × 40 Zentimeter groß sein und, einen roten Rand von 5 Zentimetern Breite haben und reflektieren.

Maximal 90 Zentimeter über der Fahrbahn darf die Warntafel angebracht sein.



Überstehende Ladung in Frankreich

  • In Frankreich muss eine reflektierende Warntafel nur angebracht werden, wenn die Ladung mehr als einen Meter über das Fahrzeugheck hinausragt. Generell darf deine Ladung nicht mehr als drei Meter über das Fahrzeug herausragen.
  • Nachts bzw. bei schlechten Sichtverhältnissen muss zudem die nach hinten hinausragende Ladung mit mindestens einem roten Licht gekennzeichnet sein.
  • Die Kennzeichnung muss in einer Höhe von 40 - 90 Zentimeter über dem Boden befestigt werden.

Überstehende Ladung in der Schweiz

  • In der Schweiz musst du deinen Fahrradträger generell nicht kennzeichnen, solange die Fahrzeugbeleuchtung und das Kennzeichen nicht verdeckt sind.
  • Überstehende Ladung muss nur dann durch eine Warntafel gekennzeichnet werden, wenn sie mehr als einen Meter über das Fahrzeug hinausragt.
  • Tagsüber fordert der Gesetzgeber dann eine Kennzeichnung mit Wimpeln oder Tafeln jeglicher Art. Nachts und wenn die Witterung es erfordert, eine Kennzeichnung mit Licht oder Rückstrahlern, die nach vorne weiß und nach hinten rot leuchten. Die Rückstrahler dürfen sich höchstens 90 Zentimeter über dem Boden befinden.
  • Falls die Ladung die Sicht hemmt, müssen jeweils rechts und links außen Rückspiegel angebracht werden

Überstehende Ladung in Kroatien

In Kroatien muss du deine überstehende Ladung erst ab einem Meter Überstand kennzeichnen. Eine Warntafel ist nicht obligatorisch, eine Kennzeichnung durch ein – wetterbeständiges und gut sichtbares – rotes Tuch reicht in der Regel aus. Nur bei Ladung, die aus einem Anhänger ragt und dessen Gesamtlänge somit überschreitet, ist eine Kennzeichnung durch eine Warntafel vorgeschrieben.


Überstehende Ladung in Ungarn

Zwei Personen (links hellblaues Hemd, rechts orangefarbene Bluse) halten an der Rückseite eines weißen Wohnmobils eine blaue Abdeckung mit rot-weiß gestreiftem Warnfeld
Die Warntafel für Italien darfst in Ungarn verwenden © Fritz Berger

Überstehende Ladung muss in Ungarn immer gekennzeichnet werden. Die Tafel oder Fahne muss entweder rot oder rot-weiß, mindestens 40 x 40 Zentimeter groß und gut sichtbar angebracht sein. Somit kannst du die in Deutschland, Spanien oder Italien zugelassenen Tafeln problemlos nutzen.
Die Ladung darf seitlich nicht mehr als 40 Zentimeter hinausragen.


Hier findest du eine Übersicht an verschiedenen Warntafeln


Fazit: gut und sicher vorbereitet für die nächste Fahrt

Wie sich zeigt, ist nicht immer eindeutig, ob und wie überstehende Ladung gekennzeichnet werden muss. Mit dieser Übersicht solltest du für deinen nächsten Urlaub gut vorbereitet sein.

Selbstverständlich solltest du dich vorher dennoch ausführlich über die aktuellen Vorschriften zur Kennzeichnung überstehender Ladung informieren, da diese sich ändern können. Diese Auflistung stellt nur den momentanen Rechtsstand dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität.

Autor/in

Svenja

Svenja ist seit Jahren mit Mann, Kind und Hund im Zelt und Wohnwagen durch Europa unterwegs. Sie liebt die Entschleunigung, die man beim Campen erfährt.
Deine Sitzung läuft ab in
10 : 00
Min. Sek.