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Die Gasprüfung für Wohnmobil und Wohnwagen wird Pflicht - das musst du wissen!

Mehr Sicherheit dank regelmäßiger Überprüfung der Flüssiggasanlage

Eine neue Regelung schreibt vor, dass alle Fahrzeuge mit Flüssiggasanlagen bis zum 19.06.2025 eine gültige Gasprüfung vorweisen müssen. Die Überprüfung der gasbetriebenen Gasgeräte dient der Sicherheit aller Reisenden.


Inhaltsverzeichnis


Was ist die Gasprüfung für Wohnmobil und Wohnwagen?

Um sicherzugehen, die Flüssiggasanlage im Wohnwagen und Wohnmobil ordnungsgemäß arbeitet, muss sie einer Gasprüfung unterzogen werden. Diese kann bei anerkannten Sachkundigen durchgeführt werden.

Bis 2024 war die Gasprüfung bei Wohnwagen und Wohnmobilen nicht verpflichtend. Das hat sich jetzt allerdings geändert. Du hast noch bis zum 19.06.2025 Zeit, die Gasprüfung nachzuholen.


Wie läuft eine Gasprüfung bei Campingfahrzeugen ab?

Bei der Gasprüfung an deinem Wohnwagen oder Wohnmobil wird die Flüssiggasanlage überprüft. Dazu gehört auch eine Sichtprüfung der Leitungen und aller angeschlossenen Geräte. Außerdem wird eine Dichtprüfung durch Druckerhöhung mit Hilfe eines Dichtprüfgeräts durchgeführt.

Hier kannst du genau nachlesen, welche Komponenten bei einer Gasprüfung geprüft werden.

Drei rote Kunststoffteile unter einer Arbeitsplatte, auf jedem ein weißes rundes Etikett mit schwarzem Symbol: Schneeflocke, Kaffeetasse, rechteckiges Symbol mit vertikaler Linie

Die Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen wird ab 2025 verpflichtend

Seit 2024 wird die Gasprüfung unter § 60 in der StVZO geregelt.

(1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben die Flüssiggasanlagen ihrer Fahrzeuge mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h, die nicht zum Antrieb dieser Fahrzeuge dienen, auf ihre Kosten nach Maßgabe der Technischen Regel Arbeitsblatt DVGW G 607 (A) „Flüssiggasanlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h in Freizeitfahrzeugen, Mobilheimen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen; Betrieb und Prüfung“ (ISSN 0176-3490, DVGW, Bonn, August 2022) des Vereins „Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.“ Josef-Wirmer-Straße 1–3, 53123 Bonn prüfen zu lassen

1. vor ihrer erstmaligen Inbetriebnahme,

2. vor einer Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen sowie

3. danach wiederkehrend im Abstand von jeweils 24 Monaten zur vorausgegangenen Prüfung (Wiederholungsprüfung).

Die Frist für die Durchführung einer Wiederholungsprüfung endet mit Ablauf des vierundzwanzigsten Monats. (…)

Metallflasche mit angebrachtem Druckregler, orange Schlauch und Wandhalterung

§ 72 regelt zudem die Übergangsbestimmungen bis zum 19.06.2025

(15) § 60 ist ab dem 19. Juni 2025 anzuwenden.

(16) Bei einem Fahrzeug im Sinne des § 60 Absatz 1 Satz 1, das bis zum Ablauf des 19. Juni 2025 in den Verkehr gebracht worden ist, ist die Flüssiggasanlage

1. für den Fall, dass die Flüssiggasanlage bereits nach Maßgabe der Technischen Regel Arbeitsblatt DVGW G 607 (A) „Flüssiggasanlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h in Freizeitfahrzeugen, Mobilheimen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen; Betrieb und Prüfung“ (ISSN 0176-3490, DVGW, Bonn, August 2022) des Vereins „Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.“ Josef-Wirmer-Straße 1–3, 53123 Bonn geprüft worden ist, im Abstand von 24 Monaten zu dieser Prüfung einer ersten Wiederholungsprüfung im Sinne des § 60 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 zu unterziehen,

2. für den Fall, dass die Flüssiggasanlage noch nicht nach Maßgabe der in Nummer 1 bezeichneten Technischen Regel geprüft worden ist, bis zum 19. Juni 2025 einer erstmaligen Prüfung nach Maßgabe der in Nummer 1 bezeichneten Technischen Regel zu unterziehen.

Für eine Prüfung im Sinne des Satzes 2 Nummer 1 oder 2 gilt § 60 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und Satz 2.

Vereinfacht gesagt bedeutet das, dass alle Wohnwagen und Wohnmobile, in denen eine Flüssiggasanlage verbaut ist, bis zum 19.06.2025 eine erfolgreich bestandene Gasprüfung vorweisen müssen.


Warum muss ich die Gasprüfung bei meinem Wohnmobil durchführen lassen?

Die Gasprüfung schafft Sicherheit. So kannst du guten Gewissens kochen oder die Heizung betreiben. Doch sie bringt noch weitere Vorteile für dich.

  • Manche Campingplätze nehmen ausschließlich Camper auf, deren Fahrzeug erfolgreich geprüft wurde.
  • Du bist nur mit gültiger Gasprüfung im Schadensfall abgesichert und kannst auf Unterstützung durch deine Versicherung zählen.

Ähnlich wie die Plakette, die du für die Hauptuntersuchung erhältst, bekommst du auch nach der Gasprüfung eine Plakette, die aufs Heck deines Fahrzeuges geklebt wird. So kannst du bei einer Verkehrskontrolle schnell und unkompliziert nachweisen, dass du eine Gasprüfung durchgeführt hast.


Welche Fahrzeuge benötigen eine Gasprüfung?

Die neue Regelung zur Gasprüfung betrifft alle Freizeitfahrzeuge, wie Wohnmobile, Wohnwagen und Vans. Aber auch Mobilheime und Wohneinheiten zum Dauercamping, die nicht bewegt werden, müssen geprüft werden.

Autor/in

Svenja

Svenja ist seit Jahren mit Mann, Kind und Hund im Zelt und Wohnwagen durch Europa unterwegs. Sie liebt die Entschleunigung, die man beim Campen erfährt.
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